Ausschuss

Digitales 

Der Ausschuss Digitales bildet in vier Themenfeldern die Vielfalt der Fragestellungen des Themenkomplexes Digitales ab. Als zentrales Digitalgremium des VDGH fließen hier die Ergebnisse und Inhalte aus den Arbeitsgruppen zusammen. Insbesondere werden aktuelle Rahmenbedingungen und Gesetzgebungen diskutiert und neueste technologische Entwicklungen erörtert.

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Die Themen des Ausschusses

Der Ausschuss befasst sich mit zentralen Fragen der aktuellen Gesundheitspolitik im Digitalbereich sowie der Umsetzung bestehender und neuer Rahmenbedingungen sowie Regulierungen seitens der Politik und Selbstverwaltung. Dabei spielen auch die Entwicklungen auf EU-Ebene eine zunehmend wichtige Rolle. Im Bereich der technologischen Entwicklungen stehen die Themen Interoperabilität, Datennutzung und Künstliche Intelligenz im Vordergrund. Damit schafft der Ausschuss einen Wissenstransfer zwischen den digitalen Entwicklungen und den Problemstellungen in Politik und Selbstverwaltung. Darüber hinaus wird durch eine Reihe von Aktivitäten die Bedeutung der Diagnostika-Industrie für den Digitalbereich gestärkt. So bündelt der Ausschuss nicht nur die neuesten digitalen Innovationen, die in den verschiedenen Gremien des VDGH diskutiert werden, sondern gibt auch Impulse für andere Bereiche des VDGH, wie zum Beispiel den Ausschuss Regulatory Affairs oder die Fachabteilung Life-Science-Research. Dies wird auch dadurch ermöglicht, dass der Ausschuss regelmäßig Gäste aus wissenschaftlichen Institutionen, Unternehmen und Politik einlädt. Die Vortragsthemen handeln beispielsweise von Forschungskooperationen, Cloud-Nutzung oder Digitalen Gesundheitsanwendungen im Kontext der Diagnostik. 

Ziele des Ausschusses

Damit die Diagnostika-Industrie im Digitalbereich zukunftsfähig ist, setzt sich der Ausschuss für die Umsetzung folgender Ziele ein:

  • Eine sinnvolle Datennutzung und Zugang zu qualitativ hochwertigen und strukturierten Daten für die Diagnostika-Industrie 
  • Schaffung neuer Vergütungspositionen für digitale Innovationen und Berücksichtigung der hohen Investitionskosten für digitale Diagnostik
  • Klare regulatorische Vorgaben für die Diagnostika-Industrie im Bereich In-vitro-Diagnostik-Software und Künstliche Intelligenz
  • Berücksichtigung von Diagnostik-Software als Digitale Gesundheitsanwendungen nach 33a SGB V und Digitale Pflegeanwendungen nach § 40a SGB XI

Mitglieder

Die Mitgliederstruktur des Ausschusses Digitales setzt sich zusammen aus Geschäftsführern, Managern für Marktzugang und Abteilungsleitern im Bereich IT.

Arbeitsgruppen im Ausschuss

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