Arbeitsgruppe: Digitale Technologien

Digitale Technologien sind das Herzstück der Diagnostik von morgen. In der entsprechenden Arbeitsgruppe wird daher die gesamte Wertschöpfungskette der digitalen Diagnostik abgebildet. Von der primären Datenerzeugung bei den Leistungserbringern bis hin zur sekundären Datennutzung zur Entwicklung neuer Diagnostika – ohne digitale Technologien ist in Zukunft Diagnostik nicht mehr denkbar.

Die Mitglieder der AG, bestehend aus Vertretern der Bereiche Digitale Transformation/IT, Geschäfts- und Marktentwicklung sowie Regulatory Affairs und Qualitätsmanagementsysteme, beschäftigen sich mit neuen Innovationen für die Diagnostik und deren Bedeutung für die Branche. Die Themen der AG Digitale Technologien reichen dabei von Künstlicher Intelligenz, Datennutzung und Datenschutz, Anbindung an die Telematik-Infrastruktur bis hin zu Interoperabilität.

Regelmäßig lädt die AG hierzu auch externe Gäste zu Vorträgen ein. Sie stellen beispielsweise Innovationen in den Bereichen Datennutzung, Künstliche Intelligenz oder einfache Zugänge zur Diagnostik vor. Zukünftig möchte sich die AG noch intensiver mit den Möglichkeiten der Datennutzung auseinandersetzen, um den Patientinnen und Patienten mit Hilfe neuer digitaler Technologien eine noch bessere Diagnostik zu ermöglichen. Darüber hinaus hat sich die AG Digitale Technologien zum Ziel gesetzt, einen fachlichen Austausch über diagnostisch relevante digitale Technologien zu führen und zu verstetigen, die Expertise aus dem fachlichen Austausch in den Ausschuss Digitales zu transferieren und Best Practices im Bereich digitaler Technologien den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen.

Als Arbeitsgruppe des Ausschusses Digitales befasst sich die AG Digitale Technologien darüber hinaus mit zahlreichen praxisrelevanten Themen. Eines davon ist die Datennutzung nach § 303e SGB V. Dabei stehen zunächst Fragen im Vordergrund, die die Datenerzeugung in Laborgeräten betreffen. Diese Daten werden dann von den Leistungserbringern interoperabel in die elektronische Patientenakte übertragen. Anschließend finden die Daten nach ihrer Anonymisierung ihren Weg in das Forschungsdatenzentrum Gesundheit oder in klinische Krebsregister. Mit Hilfe eines Antragsformulars und einer Forschungsfrage können die Daten schließlich von Unternehmen datenschutzkonform für die Entwicklung neuer Diagnostika genutzt werden.

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