Stellungnahme des VDGH Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung

Mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung will das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die bisher fragmentierte Notfallversorgung modernisieren, Rettungsdienst, vertragsärztliche Notdienste und Notaufnahmen besser verzahnen sowie Rettungs- (112) und Akutleitstellen (116117) digital vernetzen. Die Medizinische Notfallrettung soll dabei als eigenständiger Leistungsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt werden.

Der VDGH begrüßt diese Neuausrichtung, weil sie die Patientensteuerung verbessert, Ressourcen zielgerichteter nutzbar macht und die Versorgungsqualität im Akutfall erhöhen kann. Aus Sicht der Diagnostika-Industrie ist dabei die konsequente Nutzung patientennaher Schnelltests (Point-of-Care-Testing, POCT) ein zentrales Element einer modernen Notfallversorgung: POCT ermöglicht es, kritische Zustände wie kardiale Ereignisse, Sepsis oder respiratorische Infektionen frühzeitig zu erkennen und Versorgungspfade evidenzbasiert zu steuern.​​ Für eine erfolgreiche Umsetzung fordert der VDGH, POCT in den gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen – insbesondere in den Rahmenempfehlungen nach § 133b SGB V – ausdrücklich als Bestandteil der Medizinischen Notfallrettung zu verankern.

In aller Kürze: Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) 

Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) vertritt als Wirtschaftsverband die Interessen von mehr als 100 in Deutschland tätigen Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von 6,2 Milliarden Euro im Jahr 2024. Sie stellen Untersuchungssysteme und Reagenzien zur Diagnose menschlicher Krankheiten her, mit denen ein Umsatz von mehr als 2,4 Milliarden Euro erzielt wird, sowie Instrumente, Reagenzien, Testsysteme und Verbrauchsmaterialien für die Forschung in den Lebenswissenschaften, mit denen ein Umsatz von 3,8 Milliarden Euro erwirtschaftet wird.

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