Zentrale Inhalte des Gesetzentwurfs sind die Anpassung der Leistungsgruppen und Qualitätskriterien einschließlich Kooperations- und Ausnahmemöglichkeiten, die Verschiebung diverser Fristen, sowie die geänderte Finanzierung des Transformationsfonds.
Das übergeordnete Ziel des Entwurfs, die praktische Umsetzung der Krankenhausreform bei gleichzeitig gesicherter Versorgungsqualität und bundesweiter Vergleichbarkeit zu erleichtern, unterstützt der VDGH grundsätzlich.
Damit die Reformziele in der Versorgung ankommen, muss die in-vitro-diagnostische Infrastruktur konsequent mitgedacht werden. Labordiagnostik ist Querschnitt und Taktgeber moderner Medizin. Ein erheblicher Teil klinischer Entscheidungen beruht auf laborbasierten Befunden.
Aus Sicht des VDGH ist daher entscheidend, dass Laborleistungen in den einschlägigen Leistungsgruppen als verbindliche Mindeststruktur definiert und im stationären Bereich finanziell abgebildet werden.
