Stellungnahme des VDGH Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)

Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beabsichtigt die Bundesregierung, die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) angestoßene Krankenhausreform praxistauglich fortführen.

Zentrale Inhalte des Gesetzentwurfs sind die Anpassung der Leistungsgruppen und Qualitätskriterien einschließlich Kooperations- und Ausnahmemöglichkeiten, die Verschiebung diverser Fristen, sowie die geänderte Finanzierung des Transformationsfonds. 

Das übergeordnete Ziel des Entwurfs, die praktische Umsetzung der Krankenhausreform bei gleichzeitig gesicherter Versorgungsqualität und bundesweiter Vergleichbarkeit zu erleichtern, unterstützt der VDGH grundsätzlich. 

Damit die Reformziele in der Versorgung ankommen, muss die in-vitro-diagnostische Infrastruktur konsequent mitgedacht werden. Labordiagnostik ist Querschnitt und Taktgeber moderner Medizin. Ein erheblicher Teil klinischer Entscheidungen beruht auf laborbasierten Befunden. 

Aus Sicht des VDGH ist daher entscheidend, dass Laborleistungen in den einschlägigen Leistungsgruppen als verbindliche Mindeststruktur definiert und im stationären Bereich finanziell abgebildet werden.

In aller Kürze: Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) 

Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) vertritt als Wirtschaftsverband die Interessen von mehr als 100 in Deutschland tätigen Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von 6,2 Milliarden Euro im Jahr 2024. Sie stellen Untersuchungssysteme und Reagenzien zur Diagnose menschlicher Krankheiten her, mit denen ein Umsatz von mehr als 2,4 Milliarden Euro erzielt wird, sowie Instrumente, Reagenzien, Testsysteme und Verbrauchsmaterialien für die Forschung in den Lebenswissenschaften, mit denen ein Umsatz von 3,8 Milliarden Euro erwirtschaftet wird.

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