VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger betont: „Die digitale Revolution im Gesundheitswesen bietet enorme Möglichkeiten, die Behandlung von Diabetespatienten zu verbessern. Doch die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen bilden ein Hindernis, das diese Technologien in ihrem vollen Potenzial einschränkt.“
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und In-vitro-Diagnostika (IVD) könnten eine entscheidende Rolle in der Verbesserung der Versorgung von Diabetes-Patienten spielen, die ihre Glukosewerte selbst messen. Diese Patienten könnten von DiGA profitieren, die in der Lage sind, die Messdaten aus dem Gerät direkt zu integrieren und zu analysieren. Diese Integration würde die Lebensqualität von Diabetikern steigern, indem sie eine genauere Überwachung und individuell zugeschnittene Behandlungsansätze ermöglicht. Darüber hinaus wäre die präzisere Überwachung des Gesundheitszustands ein signifikanter Fortschritt gegenüber der fehleranfälligen manuellen Eingabe von Werten.
Der VDGH sieht daher dringenden Änderungsbedarf, insbesondere bei der Definition Digitaler Gesundheitsanwendungen, um das volle Potenzial der Digitalisierung für die Diabetesversorgung ausschöpfen zu können. Der Verband fordert den Gesetzgeber auf, die bestehenden Beschränkungen im DigiG zu überdenken und anzupassen. Dies würde nicht nur die Patientenversorgung verbessern, sondern auch die digitale Innovation im Gesundheitswesen weiter vorantreiben.