„Beitragsstabilität darf nicht gegen Versorgungsstabilität ausgespielt werden. Prävention, Vorsorge und Früherkennung tragen dazu bei, Krankheiten rechtzeitig zu erkennen, Therapien gezielt einzusetzen und Folgekosten zu vermeiden“, sagt VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger.
Die nun vorgesehene Budgetierung betrifft alle Früherkennungsprogramme der GKV, die bislang verlässlich und flächendeckend angeboten werden. Hierzu gehören das Darmkrebsscreening, aber auch zahlreiche spezifische Maßnahmen zur Frauengesundheit, wie die Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses und das Mammographiescreening. Auch die Leistungen während der Schwangerschaft und nach der Geburt, etwa serologische Untersuchungen oder das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes, sind berührt. Gleiches gilt für das bewährte Neugeborenenscreening und die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern. „Mit dem GKV-Spargesetz wird eine medizinisch indizierte und durch Richtlinien des G-BA evidenzbasierte Regelversorgung einer fiskalisch motivierten Mengensteuerung unterworfen“, kritisiert Walger.
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat in seinen Empfehlungen zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz darauf hingewiesen, dass die Prävention von Krankheiten anstelle teurer Behandlungen entscheidend für die Stabilisierung der Finanzlage der GKV ist und eine Begrenzung von Präventions- und Vorsorgeleistungen mit hohen Folgekosten einhergehen können. Angesichts dessen appelliert der VDGH mit Nachdruck an den Gesetzgeber, Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen von der geplanten Budgetierung auszunehmen.
