Die Herausforderungen der Akut- und Langzeitpflege sind im demografischen Wandel begründet – diese im Referentenentwurf getroffene Feststellung bringt es auf den Punkt. Alle politischen und gesetzgeberischen Maßnahmen müssen daran ansetzen.
Da der demographische Wandel angesichts des zu erwartenden Rückgangs des Erwerbpersonenpotenzials auch die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung unter Druck setzt, wünscht sich der VDGH in dem Gesetzgebungsvorhaben eine noch stärkere Hinwendung zu der Überlegung, wo der Einsatz moderner Technologien die Effizienz der pflegerischen Versorgung erhöhen kann und damit unterm Strich die Pflegekassen entlastet. Weiterführend sind damit insbesondere digitale Pflegeanwendungen, Telepflege und die patientennahe Sofortdiagnostik angesprochen. Sowohl die Pflege in der häuslichen Umgebung als auch in stationären Einrichtungen kann dadurch optimiert werden.
