VDGH-Stellungnahme Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit – Verordnung zum Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung bei seltenen und bei onkologischen Erkrankungen (MVGenomV)

Die Diagnostika- und Life-Science-Research-Industrie begrüßen das Modellvorhaben Genomsequenzierung nach § 64e SGB V, welches mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) im Jahr 2021 verabschiedet wurde und mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) zum 01. April 2024 in das deutsche Gesundheitssystem eingeführt wurde.

Dadurch können einerseits Patientinnen und Patienten von hochmoderner Genommedizin profitieren und bedarfsgerecht behandelt werden. Andererseits können qualitativ hochwertige Genomdaten in Deutschland erschlossen und zugänglich gemacht werden, was den Life-Science- und Diagnostik- sowie Biotech- und Pharma-Standort Deutschland international wettbewerbsfähiger und attraktiver macht.

Die aus dem Modellvorhaben gewonnenen genomischen Daten stellen eine große Bereicherung für die medizinische Forschung und die zukünftige Gesundheitsversorgung in Deutschland dar. Dies stärkt den Forschungs- und Innovationsstandort Deutschland und schützt vor abwandernder Expertise in das europäische Ausland oder in die USA. 

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In aller Kürze: Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) 

Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) vertritt als Wirtschaftsverband die Interessen von mehr als 100 in Deutschland tätigen Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von 6,8 Milliarden Euro im Jahr 2022. Sie stellen Untersuchungssysteme und Reagenzien zur Diagnose menschlicher Krankheiten her, mit denen ein Umsatz von mehr als 3,5 Milliarden Euro erzielt wird, sowie Instrumente, Reagenzien, Testsysteme und Verbrauchsmaterialien für die Forschung in den Lebenswissenschaften, mit denen ein Umsatz von 3,3 Milliarden Euro erwirtschaftet wird.

www.vdgh.de

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