Stellungnahme des VDGH Zum Referentenentwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung

Der Verband der Diagnostica-Industrie e.V. (VDGH) begrüßt die Intention der zweiten Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung, Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) stärker in den Versorgungskontext einzubinden und vertiefende Einblicke in das tatsächliche Versorgungsgeschehen zu ermöglichen sowie Transparenz zur Nutzung von DiGA durch Versicherte und deren Zufriedenheit mit der Nutzung herzustellen. Der VDGH plädiert insgesamt für eine Verschiebung, um die anwendungsbegleitende Erfolgsmessung wissenschaftlich, evidenzbasiert und praxistauglich umzusetzen.

In aller Kürze: Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) 

Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) vertritt als Wirtschaftsverband die Interessen von mehr als 100 in Deutschland tätigen Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von 6,8 Milliarden Euro im Jahr 2022. Sie stellen Untersuchungssysteme und Reagenzien zur Diagnose menschlicher Krankheiten her, mit denen ein Umsatz von mehr als 3,5 Milliarden Euro erzielt wird, sowie Instrumente, Reagenzien, Testsysteme und Verbrauchsmaterialien für die Forschung in den Lebenswissenschaften, mit denen ein Umsatz von 3,3 Milliarden Euro erwirtschaftet wird.

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