Stellungnahme des VDGH Zum EU Digital Simplification Package

Das Digital Package soll die Agenda der Kommission für die Vereinfachung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Daten und Cybersecurity in den kommenden Jahren festlegen.

Ein Schwerpunkt dieser Maßnahmen ist die gezielte Anpassung des AI-Act, um eine optimale Anwendung der Vorschriften zu gewährleisten. Unsere Kernbotschaft lautet:

  1. Ausnahme vom KI-Gesetz für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika, die gemäß dem MDR/IVDR konform sind, aber unter die Definition eines „KI-Systems“ gemäß Art. 3 des AI-Act fallen können, jedoch nach ihrer Inbetriebnahme keine Anpassungsfähigkeit besitzen.
  2. Schaffung einer klaren Regulierungshierarchie: Bei Produkten, die in erster Linie unter die MDR/IVDR fallen, müssen die Medizinproduktevorschriften Vorrang haben.
  3. Pragmatische Koordinierungsmechanismen implementieren: Klare Leitfäden müssen das Zusammenspiel zwischen den Medizinproduktevorschriften und dem KI-Gesetz regeln.
  4. Bestehende Sicherheitsmaßnahmen anerkennen: Medizinprodukte unterliegen bereits strengen Konformitätsbewertungsverfahren. Alle zusätzlichen KI-spezifischen Anforderungen müssen vor ihrer Umsetzung einen klaren Mehrwert für die Patientensicherheit nachweisen.

In aller Kürze: Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) 

Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) vertritt als Wirtschaftsverband die Interessen von mehr als 100 in Deutschland tätigen Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von 6,2 Milliarden Euro im Jahr 2024. Sie stellen Untersuchungssysteme und Reagenzien zur Diagnose menschlicher Krankheiten her, mit denen ein Umsatz von mehr als 2,4 Milliarden Euro erzielt wird, sowie Instrumente, Reagenzien, Testsysteme und Verbrauchsmaterialien für die Forschung in den Lebenswissenschaften, mit denen ein Umsatz von 3,8 Milliarden Euro erwirtschaftet wird.

www.vdgh.de

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