Damit digitale Versorgungsprozesse ihr volles Potenzial entfalten können, müssen diagnostische Daten – insbesondere Laborbefunde und weitere Daten der In-vitro-Diagnostik – strukturiert, interoperabel und sektorenübergreifend verfügbar sein. Nur so lassen sich digitale Anwendungen, automatisierte Prozesse, KI-basierte Auswertungen sowie eine europäische Anschlussfähigkeit im Sinne des European Health Data Space (EHDS) wirksam umsetzen. Der Verband der Diagnostica-Industrie e.V. (VDGH) begrüßt daher die Zielsetzung des Gesetzentwurfs für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Dieser sieht vor, das Sozialgesetzbuch V mit seinem versorgungsorientierten Regelwerk, um einen daten- und digitalgestützten Ordnungsrahmen zu erweitern. Mit einer Reihe umfangreicher Änderungen, insbesondere in den Bereichen Telematikinfrastruktur, gematik, elektronische Patientenakte, Interoperabilität und Datennutzung wird ein grundlegender Strukturwandel der digitalen Gesundheitsarchitektur eingeleitet.
Zugleich sieht der VDGH an mehreren Stellen Anpassungsbedarf im Gesetzentwurf, da dieser in zentralen Punkten hinter den Ankündigungen und Zielen der Digitalisierungsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit „Gemeinsam digital 2026“ zurückbleibt.
