Der Referentenentwurf enthält zahlreiche Änderungen, welche die patientennahe Digitalisierung des Gesundheitswesens stärken werden. Dazu gehören aus Sicht des VDGH unter anderem die Erwägungen:
- die elektronische Patientenakte (ePA) und Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) stärker in die Versorgung zu integrieren,
- die Potentiale, welche die Datennutzung für Versicherte und Leistungserbringer bietet, weiter auszuschöpfen und sichtbar zu machen,
- bürokratische Hürden abzubauen und über Sektoren hinweg, die Versorgung effizienter zu gestalten,
- digitale Versorgungskonzepte für Disease Management Programme nutzbar zu machen,
- telemedizinische Lösungen auszuweiten und Barrieren für die Nutzung der Videosprechstunde abzubauen sowie die Innovationsfonds zu verstetigen.
Damit das Ziel der patientennahen Digitalisierung erreicht wird, sieht der VDGH noch Änderungsbedarf an dem Vorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit. Entsprechende Artikel und Paragrafen des DigiG sind im Folgenden unterstrichen und konkrete Änderungsvorschläge fett hervorgehoben oder entsprechend durchgestrichen.
