Der VDGH setzt sich zudem für eine Ausnahme bei kommerziell genutzter KI in der Forschung vom Anwendungsbereich des KI-Gesetzes ein. Nur durch die Beseitigung nicht wesentlicher regulatorischer Hindernisse können Innovationen zeitnah den Patientinnen und Patienten zugutekommen.
Die vollständige Stellungnahme kann hier nachgelesen werden.
