Stellungnahme des VDGH Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragsstabilitätsgesetz – BStabG)“ vom 16.04.2026

Der VDGH erkennt die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung an und teilt das Ziel, die Beitragssätze dauerhaft zu stabilisieren. Maßnahmen zur Ausgabensteuerung müssen aus Sicht des VDGH jedoch so ausgestaltet sein, dass sie die Versorgungsqualität und die Innovationsfähigkeit des Gesundheitssystems nicht beeinträchtigen und versorgungspolitische Zielsetzungen in angrenzenden Regelungsvorhaben nicht konterkarieren.

Die Stellungnahme des VDGH konzentriert sich auf die Regelungen, die unmittelbar die Rahmenbedingungen für die Diagnostika-Industrie betreffen.  Im Einzelnen nimmt der VDGH zu folgenden Nummern des Entwurfs Stellung: Nummer 34 (§ 87d SGB V) zur Neuordnung der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, Nummer 46 (§§ 127, 36 SGB V) zur Ausweitung von Festbeträgen für Hilfsmittel sowie Nummer 55 (§ 134 SGB V) zu Abstaffelung der Vergütungsbeträge für digitale Gesundheitsanwendungen.

In aller Kürze: Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) 

Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) vertritt als Wirtschaftsverband die Interessen von mehr als 100 in Deutschland tätigen Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von 6,2 Milliarden Euro im Jahr 2024. Sie stellen Untersuchungssysteme und Reagenzien zur Diagnose menschlicher Krankheiten her, mit denen ein Umsatz von mehr als 2,4 Milliarden Euro erzielt wird, sowie Instrumente, Reagenzien, Testsysteme und Verbrauchsmaterialien für die Forschung in den Lebenswissenschaften, mit denen ein Umsatz von 3,8 Milliarden Euro erwirtschaftet wird.

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