Stellungsnahme des VDGH Zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG)

Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) begrüßt ausdrücklich die Ziele des Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) der Bundesregierung. Eine patientennahe Digitalisierung des Gesundheitswesens ist sinnvoll.

 Insbesondere diese in der Begründung zum Gesetzentwurf genannten Ziele tragen dazu bei:

  • die Potenziale der elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen, 
  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) noch besser für die Versorgung nutzbar zu machen, 
  • die Interoperabilität zu verbessern, 
  • digitale Versorgungskonzepte in strukturierten Behandlungsprogrammen zu ermöglichen sowie 
  • den Innovationsfonds zu verstetigen und weiterzuentwickeln. 

Damit das Ziel der patientennahen Digitalisierung erreicht wird, sieht der VDGH jedoch auch Änderungsbedarf an verschiedenen Stellen des Gesetzentwurfes, insbesondere bei der Definition Digitaler Gesundheitsanwendungen. Entsprechende Artikel und Paragrafen des DigiG sind im Folgenden unterstrichen und konkrete Änderungsvorschläge fett hervorgehoben oder entsprechend durchgestrichen.

In aller Kürze: Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) 

Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) vertritt als Wirtschaftsverband die Interessen von mehr als 100 in Deutschland tätigen Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von 6,8 Milliarden Euro im Jahr 2022. Sie stellen Untersuchungssysteme und Reagenzien zur Diagnose menschlicher Krankheiten her, mit denen ein Umsatz von mehr als 3,5 Milliarden Euro erzielt wird, sowie Instrumente, Reagenzien, Testsysteme und Verbrauchsmaterialien für die Forschung in den Lebenswissenschaften, mit denen ein Umsatz von 3,3 Milliarden Euro erwirtschaftet wird.

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