Ende 2019 hat der Gesetzgeber die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung beschlossen. Damit wurde eine langjährige Forderung der gesamten Industrie umgesetzt. Der VDGH wertet dies als ein starkes Signal für die Industrie und für den Forschungsstandort Deutschland. Mit der Ausgestaltung als Forschungszulage steht ein skalierbares, technologieoffenes und für alle Unternehmensgrößen zugängliches Instrument zur Verfügung. Erfreulicherweise hat der Gesetzgeber im Laufe des Verfahrens auch eine Regelung aufgenommen, nach der im Falle der Auftragsforschung der Auftraggeber und nicht die auftragnehmende Forschungseinrichtung gefördert wird.
Das Forschungszulagengesetz sollte schrittweise finanziell ausgeweitet werden. Dabei sollte auch der Praxisdialog über die Anforderungen der Unternehmen an das Förderinstrument berücksichtigt werden. Dies ist essenziell für den dauerhaften Erfolg dieses Förderinstrumentes. Perspektivisch ist auch die Begrenzung der maximalen Fördersumme von einer Mio. Euro pro Unternehmen auf den Prüfstand zu stellen. Eine Erhöhung wird insbesondere die Innovationsprozesse im Mittelstand und bei größeren Unternehmen verstärken.
Im Zuge der Corona-Pandemie sind vermehrt Forderungen laut geworden, auch die heimische Produktion zu stärken, um gerade in Krisenzeiten unabhängiger von internationalen Verflechtungen zu sein. Dies zeigte sich beispielsweise in der Diskussion über die Verfügbarkeit von Corona-Impfstoffen. Da es zudem wechselseitige Abhängigkeiten von Forschung und Entwicklung sowie der Produktion gibt, wäre es naheliegend das Instrument der steuerlichen Förderung auch auf bestimmte Produktionen auszuweiten.
Die Förderung der Forschung bleibt insgesamt eine Daueraufgabe. Forschung bildet die Grundlage für Innovationen, die in medizinischer und ökonomischer Sicht notwendig sind. Daher darf der Gesetzgeber jetzt nicht Halt machen. Ansatzpunkte bilden insbesondere eine Verbesserung der Transparenz der Forschungsförderung nach internationalen Vorbildern sowie die Erhöhung der F&E-Förderung für die Wirtschaft, insbesondere für Zukunftsindustrien wie Gesundheitswirtschaft und Bioökonomie.