Früherkennungsuntersuchungen können dazu beitragen, das Fortschreiten einer Erkrankung zu begrenzen und insbesondere teure Folgeerkrankungen zu vermeiden. Je früher eine Krankheit erkannt wird, desto erfolgversprechender, schneller und kostengünstiger kann sie behandelt, ggf. sogar geheilt werden. Früherkennung mit Labordiagnostik bietet hier konkrete und objektive Untersuchungsergebnisse, so dass wirksam Verhaltensänderungen herbeigeführt und/oder therapeutische Maßnahmen ergriffen werden können.
Die demografische Entwicklung und der Wandel des Krankheitsspektrums erfordern eine Ausgestaltung der Gesundheitsversorgung, die stärker auf effektive Präventionsangebote setzt. In diesem Sinne ist es erfreulich, dass der Gesetzgeber die Selbstverwaltung verpflichtete, die Früherkennung des Darmkrebses und des Gebärmutterhalskrebses als geregelte Einladungsverfahren zu organisieren und zeitgemäße Labordiagnostik dort zu integrieren. So wird nun endlich mit molekularer Diagnostik nach den Risikovarianten der humanen Papillomviren (HPV) gefahndet und damit die Krebsvorsorge für Frauen hocheffektiv durchgeführt. Inwieweit die Inanspruchnahme der Früherkennungsprogramme durch ein organisiertes Einladungsverfahren grundsätzlich gesteigert wird, sollte sorgfältig evaluiert werden.
An anderer Stelle sind Vorgaben des Gesetzgebers zwar aufgegriffen worden. Die Umsetzung durch die Partner der Selbstverwaltung geht aber nicht weit genug. So hat der Gesetzgeber die Altersgrenze für die sogenannten Gesundheitsuntersuchungen (§ 25 SGB V) von ehedem 35 auf nun 18 Jahre abgesenkt. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss daraufhin, den Diabetes-Check im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung erstmals im Alter von 18 Jahren vorzusehen, danach wieder im Alter von 35 Jahren. Es mutet schon kurios an, für den Diabetes-Check ein Zeitintervall von 17 Jahren zu vereinbaren, angesichts steigender Diabetesprävalenzen gerade bei den Jüngeren. Tatsächlich trägt ein solcher Beschluss die Handschrift der Ausgabenminimierung. Ein zu spät erkannter Diabetes mellitus wird jedoch teurer sein als eine regelmäßige Früherkennung.
Für eine Förderung von Prävention und Früherkennung sind Maßnahmen wie die Einführung eines Vorsorge-Bonus für Versicherte, eingeführt mit dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz, ein guter Ansatz. Eigenverantwortung kann nicht erzwungen, wohl aber gefördert werden. Dazu gehört auch, den Versicherten als informierten und mündigen Bürger zu verstehen. Die Überbetonung vermeintlich negativer Nutzenaspekte („falscher Alarm“) passt nicht zu diesem Verständnis.
Um den Stellenwert und die Inanspruchnahme der Früherkennung insgesamt zu erhöhen, sollte die Gesundheitsuntersuchung mit einer aktiven Ansprache, z. B. mit einem organisierten Einladungsverfahren, kombiniert werden. Hierbei sind auch Maßnahmen vorzusehen, die den Menschen am Arbeitsplatz erreichen. Die Aufmerksamkeit für die Gesundheitsuntersuchung kann in geeigneter Weise durch systematische Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Es wird angeregt, die Kapazitäten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung einzubinden.