Laboruntersuchungen sind eine unverzichtbare Querschnittsaufgabe der modernen Medizin. Sie werden von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin, aber auch von anderen ärztlichen Berufsgruppen erbracht. Labordiagnostik ist die Grundlage für zwei Drittel aller klinischen Diagnosen. Labordiagnostik stärkt die Prävention, indem Erkrankungen noch vor Auftreten einer typischen Symptomatik erkannt werden. Mit objektiven und präzisen Diagnosewerten bildet sie die Grundlage für eine gezielte Therapie und ermöglicht im Rahmen der Therapiekontrolle eine unmittelbare Anpassung der Behandlung an den jeweiligen Heilungserfolg. Auf diese Weise werden Behandlungsprozesse individualisiert und optimiert mit dem Ergebnis einer medizinischen wie auch ökonomischen Effektivitätssteigerung. Der umfassende Nutzen der Labordiagnostik muss angemessen vergütet werden. Angemessenheit heißt in diesem Sinne auch, Vergütungen wertbasiert und damit stärker am Output der Diagnostik zu orientieren als an den Materialkosten eines Produktes.
Die Vergütung stationärer und ambulanter Laborleistungen muss ferner so bemessen sein, dass sie als ärztliche Leistung auskömmlich erbracht werden können, auch von kleineren Einrichtungen und Praxen. Derzeit ist das Vergütungssystem insbesondere im vertragsärztlichen Bereich eher laborfeindlich konstruiert. Laborvergütungen im EBM werden pauschal quotiert. Arztgruppen, die per Erlaubnis der Kassenärztlichen Vereinigungen bestimmte Laborleistungen abrechnen dürfen, unterliegen zusätzlich einer fallwertbezogenen Budgetierung. Mit dem Konstrukt des Wirtschaftlichkeitsbonus wird die Nichterbringung von Laborleistungen honoriert. Der Wirtschaftlichkeitsbonus sollte reduziert und langfristig abgeschafft werden. Wenn zu akzeptieren ist, dass das gesamte Honorarvolumen in der vertragsärztlichen Versorgung bestimmter Steuerungsmechanismen bedarf, so lassen sich für laboratoriumsmedizinische Leistungen intelligentere Ansätze vorstellen. Diese sollten auch in Betracht ziehen, inwieweit durch ein Mehr an Labordiagnostik Effizienzgewinne an anderer Stelle des medizinischen Leistungsgeschehens erzielbar sind.
Die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bleibt auf der gesundheitspolitischen Agenda der nächsten Jahre. Eine Grundlage hierfür ist die Kalkulation der einzelnen Gebühren durch transparente, nachvollziehbare und repräsentative Daten. Zu berücksichtigen ist, dass die GOÄ in den Grundzügen aus den frühen 80er Jahren stammt und die seitdem aufgetretenen Kostensteigerungen und den technischen Fortschritt nicht abbildet. Der Grundgedanke einer Förderung der „sprechenden Medizin“ ist nachvollziehbar. Er rechtfertigt aber weder die Absenkung von Laborvergütungen noch die Umschichtung von Mitteln aus dem Labor in andere Bereiche. Die Kategorisierung in sprechende und technische Disziplinen der Medizin ist künstlich und birgt das Risiko, ärztliche Berufsgruppen gegeneinander auszuspielen. Dies gilt für die GOÄ und den EBM in gleicher Weise. Labormedizin spricht mit Messwerten. Ihre tragende Rolle zeigt sich in der Pandemiebewältigung dramatisch und ist in anderen Bereichen, z. B. der Früherkennung von Krankheiten, von ganz spezifischem Wert.