VDGH: Neues Infektionsschutzgesetz ein Schritt in die richtige Richtung - Gesetzentwurf muss Rahmenbedingungen verbindlicher definieren

Berlin - Die heutige Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum Infektionsschutz-Gesetz kommentiert Dr. Martin Walger, Geschäftsführer des Verbandes der Diagnostica-Industrie e.V. (VDGH):

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 „Der VDGH hat mehrfach auf die Problematik der nosokomialen Infektionen aufmerksam gemacht. Multiresistente Erreger, die nicht mehr wirksam mit Antibiotika bekämpft werden können, verbreiten sich nicht nur in Krankenhäusern, sondern auch in Arztpraxen, Vorsorge- und Pflegeeinrichtungen. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gelungen.“ Der Entwurf mache deutlich, dass durch intensivere Früherkennung Infektionen und deren Ausbreitung vermieden werden können. Dies stärkt den Patientenschutz und entlastet unser Gesundheitssystem.

Damit dies gelingt, muss aus Sicht des VDGH das Regelwerk in einigen Punkten noch mehr Verbindlichkeit einfordern: „So werden zwar die Kompetenzen des Robert-Koch-Instituts (RKI) gestärkt, dennoch lässt der Gesetzentwurf offen, bis wann die Empfehlungen der Kommission für „Krankenhaushygiene und Infektion“ (KRINKO) und die Kommission „Antiinfektive Resistenzlage und Therapie“ (ART) beim RKI zu erstellen und zu aktualisieren sind“, erklärt der VDGH-Geschäftsführer. Gleichzeitig müsse noch nachdrücklicher sichergestellt werden, dass Krankenhäuser, Praxen und andere betroffene Einrichtungen diese Empfehlungen auch beachten und umsetzen. Eine zusätzliche Verpflichtung von Hygieneplänen würden Präventionsmaßnahmen messbar machen und die Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden erleichtern. „Auch für die Länder bietet der derzeitige Entwurf noch zu viele Auslegungs- und Entscheidungsspielräume und birgt damit das Risiko, dass das Ziel einer möglichst bundeseinheitlichen Regelung verfehlt wird“, so Walger.

Nicht zuletzt müssen nach Auffassung des VDGH für die Leistungserbringer Anreize geschaffen werden, diagnostische und therapeutische Maßnahmen zur Prävention auch anzuwenden. So sollten nicht nur – wie derzeit vorgesehen – allein die diagnostische Untersuchung und Therapie von bereits keimbesiedelten Patienten, sondern auch die von Risiko-Patienten in der vertragsärztlichen Versorgung vergütet werden. Zusätzlich müssten die Vergütungsregeln alle multiresistenten Erreger miteinbeziehen. „Die vielfältigen Methoden der Labordiagnostik machen die Identifizierung der Erreger und ihre Resistenzmuster möglich und lassen eine zuverlässige Bestimmung des einzusetzenden Antibiotikums zu“, sagt der VDGH-Geschäftsführer.

Der VDGH hat in seiner Stellungnahme vom 27. April 2011 Vorschläge erarbeitet, die an den kritischen Punkten ansetzen und die Voraussetzung für mehr Verbindlichkeit zulassen. Zudem hat der VDGH in einer Pressemitteilung vom 28. Februar 2011 zum Gesetzentwurf Stellung bezogen. „Seine Ausgestaltung wird darüber entscheiden, ob das Gesetz am Ende ein großer Wurf wird oder nur den guten Willen demonstriert“, so Walger abschließend.

Rückfragen an:
VDGH Verband der Diagnostica-Industrie e. V.
Gabriele Köhne
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Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) vertritt als Wirtschaftsverband die Interessen von rund 90 Un-ternehmen mit einem Gesamtumsatz von rund 3,6 Milliarden Euro. Sie stellen Untersuchungssysteme und Reagenzien zur Diagnose menschlicher Krankheiten her, mit denen ein Umsatz von 2,2 Milliarden Euro erzielt wird, sowie Instrumente, Reagenzien, Testsysteme und Verbrauchsmaterialien für die Forschung in den Lebenswissenschaften, mit denen ein Umsatz von 1,4 Milliarden Euro erwirtschaftet wird. 

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pdf_small VDGH-Stellungnahme zum Infektionsschutzgesetz vom 27.04.2011

Lesen Sie außerdem:

VDGH_Pressemitteilung vom 28.02.2011