VDGH begrüßt Änderung des Infektionsschutzgesetzes - Mehr Hoffnung im Kampf gegen multiresistente Erreger

Berlin, 10. Juni 2011 - Zur Verabschiedung des Infektionsschutzänderungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag erklärt der Geschäftsführer des Verbandes der Diagnostica-Industrie (VDGH), Dr. Martin Walger, heute: "Der Gesetzentwurf lässt hoffen, dass bei der Bekämpfung multiresistenter Erreger in Deutschland echte Fortschritte erzielt werden."

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Insgesamt zeigt sich der Verband zufrieden, denn im Laufe der Gesetzgebung wurden weitere Konkretisierungen vorgenommen. So sind im aktuellen Gesetzentwurf alle medizinischen Einrichtungen benannt, die die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung nosokomialer Infektionen und der Weiterverbreitung von Krankheitserregern sicherstellen müssen.

Zudem werden Fristen zum Erlass von Hygieneverordnungen in allen Bundesländern vorgegeben. Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts werden stetig aktualisiert und veröffentlicht.

"Erfreulicher Weise bestätigen immer mehr Krankenhäuser mit eigenen Berechnungen, dass ein umfangreiches Erreger-Screening bei der Aufnahme weitaus kostengünstiger ist, als die mögliche Behandlung infizierter Patienten", unterstreicht Walger. "Die moderne Labordiagnostik bietet hier zuverlässige Verfahren, um Keimbesiedelungen frühzeitig zu erkennen."

Dennoch müsse sich erst zeigen, wie gut das Gesetz in der Praxis greife. "Das Beispiel von EHEC führt uns vor Augen, wie schnell aus vergleichsweise harmlosen Bakterien eine ernsthafte Bedrohung werden kann", sagt der VDGH-Geschäftsführer. Dies gelte auch für multiresistente und von Mensch zu Mensch übertragbare Erregerformen, die im Fokus des Infektionsschutzgesetzes stehen. Der VDGH schlägt vor, das Gesetz spätestens nach zwei Jahren auf den Prüfstand zu stellen, um neue Erfahrungswerte einfließen zu lassen.


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VDGH Verband der Diagnostica-Industrie e. V.
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Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) vertritt als Wirtschaftsverband die Interessen von rund 90 Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von rund 3,7 Milliarden Euro. Sie stellen Untersuchungssysteme und Reagenzien zur Diagnose menschlicher Krankheiten her, mit denen ein Umsatz von 2,2 Milliarden Euro erzielt wird, sowie Instrumente, Reagenzien, Testsysteme und Verbrauchsmaterialien für die Forschung in den Lebenswissenschaften, mit denen ein Umsatz von 1,5 Milliarden Euro erwirtschaftet wird.

2011-06-10-PM_VDGH_zum_Infektionsschutzgesetz | pdf | 210 KB