Diagnostica-Verband warnt: Keine Einschränkung bei Blutzuckerselbstmessung

Berlin - "Die Blutzuckerselbstmessung ist ein integraler Bestandteil eines modernen Diabetesmanagements. Sie ist für alle Diabetiker ein unverzichtbares Instrument im Umgang mit und zur Kontrolle ihrer Erkrankung." Mit dieser Erklärung trat der Verband der Diagnostica-Industrie aus Anlass des Welt-Diabetestages am 14. November Bestrebungen entgegen, die Blutzuckerselbstmessung in Deutschland einzuschränken ...

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VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger betonte  in Berlin, dass auch nach Auffassung der Vereinten Nationen (UN) als offiziellem Träger des Weltdiabetestages bei 95 Prozent der Diabetiker der Krankheitsverlauf vom persönlichen Verhalten abhängt und daher qualitativ hochwertige Schulungen besonders wichtig sind.

Vor diesem Hintergrund sei es unverständlich, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erwäge, Blutzuckerteststreifen bei allen nicht insulinpflichtigen Typ 2-Diabetikern aus der Erstattungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herauszunehmen. Zu einem entsprechenden Beschlussvorschlag ist in der ersten Jahreshälfte das Stellungnahmeverfahren eingeleitet worden.

Der VDGH kritisierte, dass der G-BA sowie das von ihm beauftragte Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) den Besonderheiten der Blutzuckerselbstmessung in ihren Bewertungsverfahren nicht Rechnung tragen. Die Selbstmessung sei kein Arzneimittel und entfalte im Gegensatz zu diesen keine unmittelbare Wirkung. Sie liefere aber wichtige Informationen, aus der der Betroffene und der behandelnde Arzt entsprechende Konsequenzen, etwa Lebensstiländerung oder Therapieanpassungen, ziehen müssen. Außerdem müsse die Blutzuckerselbstmessung in Schulungs- und/oder Behandlungsprogramme eingebettet sein und im Alltag entsprechend der individuellen Patientensituation angewendet werden, um ihre volle Wirkung entfalten zu können. Daher sei der vom IQWiG gewählte methodische Ansatz – die Konzentration auf so genannte randomisierte kontrollierte Studien – nicht angemessen.

Aber selbst solche Studien hätten – so der VDGH – jüngst einen eindeutigen Nutzennachweis erbracht. Auf der Jahrestagung der europäischen Diabetesgesellschaft EASD wurden im September die Ergebnisse der SteP-Studie vorgestellt. Sie stellt bei einer strukturierten Blutzuckerselbstmessung nicht nur signifikante Senkungen des Blutzuckerspiegels und weniger Schwankungen fest. Auch die Lebensqualität erhöht sich. Diese neuen Erkenntnisse muss der G-BA berücksichtigen, fordert der VDGH.

Der VDGH hatte in seiner Stellungnahme auch auf die Risiken hingewiesen, die ein entsprechender Beschluss mit sich bringen würde. So bestehen beispielsweise im Straßenverkehr erhebliche Gefährdungen durch Hypoglykämien (Unterzuckerung), wenn Diabetiker ihren Blutzucker nicht mehr bestimmen. Auch nicht insulinpflichtige Typ 2-Diabetiker müssen in vielen Fällen ihre Fahreignung mittels Blutzuckerselbstmessung überprüfen. Dies gilt z. B. für LKW- oder Busfahrer.

Der VDGH-Geschäftsführer kritisierte, ein entsprechender Beschluss des G-BA würde allen Anstrengungen zuwiderlaufen, die Eigenverantwortung und das Selbstmanagement der Patienten zu stärken. Ein pauschaler Verordnungsausschluss wäre für die betroffenen Patienten ein erheblicher Rückschritt. „Gerade beim Diabetes braucht es den informierten, selbstbestimmten Patienten, der seinen Lebensstil – am besten schon im Frühstadium der Erkrankung – ändert, um teure Folgeerkrankungen zu vermeiden“, so Walger. Dies wäre ohne regelmäßige Selbstkontrolle des Blutzuckers nicht mehr möglich.


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Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) vertritt als Wirtschaftsverband die Interessen von rund 90 Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von rund 3,7 Milliarden Euro. Sie stellen Untersuchungssysteme und Reagenzien zur Diagnose menschlicher Krankheiten her, mit denen ein Umsatz von 2,2 Milliarden Euro erzielt wird, sowie Instrumente, Reagenzien, Testsysteme und Verbrauchsmaterialien für die Forschung in den Lebenswissenschaften, mit denen ein Umsatz von 1,5 Milliarden Euro erwirtschaftet wird.

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