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VDGH begrüßt Erstattung der Präeklampsie-Testung für Schwangere

Berlin, 26.09.2019 - Der 1. Oktober 2019 ist ein guter Tag für werdende Mütter. Ab diesem Zeitpunkt gehören innovative Labortests beim Vorliegen des Verdachts auf eine Präeklampsie zum Leistungskatalog für GKV-Versicherte. Erstattungsfähig ist die Bestimmung der PlGF-Konzentration und des sFlt-1/PlGF-Quotienten.

Präeklampsie ist eine schwerwiegende Komplikation, die bei zwei bis drei Prozent aller Schwangerschaften auftritt und eine hochgradige Gefährdung für die Schwangere und das ungeborene Kind auslösen kann. Die spezifischen Biomarker PlGF (Placental Growth Factor) und sFlt-1 (soluble fms-like Tyrosinkinase-1) liefern im Verdachtsfall zusätzliche Informationen für die ärztliche Entscheidungsfindung. Sie stellen einen klinisch funktionierenden Prädiktor des Schwangerschaftsverlaufs dar. Dadurch können zu frühe Entbindungen, unnötige Krankenhausaufenthalte, aber auch ein zu später Behandlungsbeginn erheblich reduziert werden.

Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) hatte die Aufnahme der neuen labordiagnostischen Verfahren im Jahr 2011 vorgeschlagen. Der medizinische Nutzen und die Kosteneffektivität sind durch klinische Studien gut belegt. Der Bewertungsausschuss von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband hat nun mit Wirkung zum 1.10.2019 die Aufnahme der Laborleistungen in den EBM beschlossen.

Kontakt:

Gabriele Köhne

Leiterin Presse u. Kommunikation

Tel. 030-2005 99-43

Mail: koehne@vdgh.de

 

PM_VDGH_begrüßt_Erstattung der Präeklampsie-Testung für Schwangere _26_09_19 | pdf | 480 KB