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VDGH: "Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden vereinfachen"

Berlin, 15.01.2019 - Die Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden muss praktikabel, fair und transparent ausgestaltet werden. Dies fordert der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) in seiner aktuellen Stellungnahme zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).

Die sogenannte Erprobungsregelung nach § 137e SGB V ermöglicht dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Methoden probeweise in die Regelversorgung aufzunehmen und währenddessen durch eine wissenschaftliche Begleitung weitere Erkenntnisse zu gewinnen. Die Erprobungsregelung hat aber bislang kaum Effekte gezeigt, da sie extrem kompliziert umzusetzen ist. Das Ziel, den Zugang zu sinnvollen medizinischen Innovationen für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu beschleunigen, wurde somit weitgehend verfehlt.

„Das TSVG vereinfacht die Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger im Vorfeld der parlamentarischen Anhörung. Die Neuregelungen verkürzen Zeitfristen und ermöglichen der Medizinprodukteindustrie eine risikoärmere Kalkulation der Kostenbeteiligung für die Begleitevaluation. Praktikablere Verfahren wünscht sich der VDGH auch für die Aufnahme neuer Laborleistungen in den EBM. Hier ist in vielen Fällen nicht der G-BA zuständig, sondern der Bewertungsausschuss von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband. „Wir warten seit Jahren auf eine neue Verfahrensordnung, die den Zugang von Laborleistungen in die vertragsärztliche Versorgung sachgerecht regelt“, so Walger.

Andere Regelungsvorschläge des TSVG bewertet der VDGH kritisch. So wendet er sich gegen eine künstliche Teilung in ‚sprechende‘ und ‚technisch-apparative Medizin‘. „Labordiagnostik ist ein unverzichtbarer Bestandteil des ärztlichen Leistungsangebots von Haus- und Fachärzten“ kommentiert der VDGH. So verschaffen Labortests Klarheit über den Charakter von Infektionen und sind damit eine wichtige Entscheidungshilfe des behandelnden Arztes für die Notwendigkeit einer Antibiotikatherapie. „Technische und sprechende Medizin sind also weder Gegensätze noch stehen sie in einem Missverhältnis, sie gehen im Falle der Labormedizin Hand in Hand.“ Umverteilungsplänen erteilt der VDGH eine Absage, auch mit Blick darauf, dass die Vergütung ärztlicher Laborleistungen im europaweiten Vergleich im unteren Drittel angesiedelt ist. Für das TSVG schlägt der VDGH vor, Laborleistungen zur Abklärung und Präzisierung einer Antibiotikatherapie extrabudgetär zu vergüten. Auf diese Weise kann der hausärztliche Versorgungsbereich bei der Eindämmung von Antibiotikaresistenzen wirkungsvoll unterstützt werden.

Die vollständige Stellungnahme des VDGH ist nachzulesen unter https://www.vdgh.de/stellungnahmen-positionen/stellungnahmen.

Der VDGH vertritt als Wirtschaftsverband die Interessen von 100 Unternehmen der Diagnostika- und der Life-Science-Research-Industrie. Sie stellen Untersuchungssysteme und Reagenzien zur Diagnose menschlicher Krankheiten her bzw. Instrumente, Reagenzien, Testsysteme und Verbrauchsmaterialien für die Forschung in den Lebenswissenschaften. Beide Branchen zusammen erwirtschaften einen Umsatz von 4,4 Milliarden Euro in Deutschland.

 

Pressekontakt:

Gabriele Köhne
koehne@vdgh.de

PM_VDGH_zum TSVG_150119 | pdf | 485 KB