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"Antigentests ermöglichen ab sofort mehr zielgerichtete Testungen"

Berlin, 16.10.2020 - Der VDGH begrüßt die erweiterte Teststrategie der Bundesregierung in Bezug auf das Coronavirus. Die Verordnung zum Anspruch auf Testung auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung) ist am 15. Oktober in Kraft getreten. Sie definiert den Testanspruch für bestimmte Personengruppen.

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Foto: Henning Schacht

„Zielgerichtete Testungen sind von entscheidender Bedeutung für die Eindämmung von Corona-Infektionsketten und die Verhinderung unkontrollierter Ausbrüche“, sagt der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Diagnostica-Industrie (VDGH), Ulrich Schmid. Der Herstellerverband unterstützt das in der Verordnung formulierte Ziel, nicht nur umfassender, sondern auch einfacher Personengruppen zu testen, bei denen noch keine Symptome vorliegen, aber eine Infektion naheliegt oder eine besondere Gefährdung darstellen kann. Durch die neue Testverordnung werden Antigentests jetzt als wichtige Ergänzung der diagnostischen Optionen anerkannt. Schmid sagt: „Antigentests tragen zum weiteren Ausbau von Testkapazitäten bei. Als Point-of-care-Anwendung stellen Antigentests ein niedrigschwelliges Testangebot dar und liefern schnelle Ergebnisse vor Ort.“

Ein wichtiges Element der aktualisierten Teststrategie ist der Schutz vulnerabler Personengruppen. So ist der Einsatz von Antigentests u. a. in Pflegeeinrichtungen vorgesehen für die dort untergebrachten Menschen, für die Beschäftigten in den Einrichtungen und auch für Besucher. Point-of-care-Anwendungen (Schnelltests) ermöglichen hier Resultate innerhalb weniger Minuten.

CE-markierte Antigentests, die zusätzlich die vom Paul-Ehrlich-Institut und Robert-Koch-Institut festgelegten Kriterien erfüllen, können im Sinne der neuen Testverordnung ab sofort eingesetzt werden. „Die Diagnostika-Industrie liefert mit den von ihr bereitgestellten Antigentests einen weiteren Wertbeitrag zur Gesundheitsversorgung“, sagt der VDGH-Vorsitzende mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen und einen möglicherweise harten Corona-Winter. Der Industrieverband weist darauf hin, dass selbst umfangreiches Testen nicht die Einhaltung der AHA+L-Regel ersetzt (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Lüften).

 

Pressekontakt:

Gabriele Köhne

koehne@vdgh.de

PM_VDGH_begrüßt_neue_Testverordnung_161020 | pdf | 180 KB