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Presse

Gesetzliche Schwangerschaftsvorsorge hat Lücken - VDGH: Neugeborene besser vor Infektionen schützen

Berlin, 29.11.2011 - Die Schwangerschaftsvorsorge in Deutschland ist nicht optimal. Mehr noch: Die von der Mutter meist unbemerkt verlaufenden Infektionen wie Toxoplasmose, Zytomegalie oder Streptokokken gefährden jährlich die Gesundheit und das Leben mehrerer tausend ungeborener Kinder.

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JMG  / pixelio.de

Zudem erkranken immer mehr Schwangere an Gestationsdiabetes, ebenfalls eine große Gefahr für das Ungeborene.  Ein Routinetest auf diese Infektionen und Erkrankungen wird derzeit  in der gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge nicht durchgeführt.

Die Zahl der Kinder, die durch eine unerkannte Infektion der Mutter geschädigt werden, ließe sich nach Meinung von Ärzten und Wissenschaftlern deutlich verringern. Voraussetzungen seien umfassende Screening-Untersuchungen aller Schwangeren, betonte der Infektionsepidemiologe und Frauenarzt Professor Dr. Eiko Petersen heute (29.) in Berlin. Auch der stellvertretende Vorsitzende des Berufsverbands der Frauenärzte, Dr. Klaus König, setzte sich für eine Ergänzung der Mutterschaftsrichtlinien ein.

Auf zahlreiche Untersuchungen, die im Ausland längst obligatorisch zur Schwangerschaftsvorsorge gehörten, hätten Schwangere hierzulande keinen Anspruch, beklagte der Vorstandsvorsitzende des Verbands der Diagnostica-Industrie (VDGH), Matthias Borst, auf dem "VDGH- Expertentalk". Er warnte davor, dass Deutschland in Sachen Schwangerschaftsvorsorge im internationalen Vergleich weiter zurückfallen könne.

Borst forderte daher die regelmäßige Überprüfung der Mutterschaftsrichtlinien und ihre Anpassung an den Stand der medizinischen Erkenntnisse. Der dafür zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) solle sich den Empfehlungen ärztlicher Fachverbände oder des Robert-Koch-Institutes nicht verschließen, die sich beispielsweise für ein obligatorisches Toxoplasmose-Screening einsetzen. Allein durch diese Erkrankung würden jährlich rund 1000 Neugeborene geschädigt. In Frankreich und Österreich sei diese Untersuchung seit Jahren obligatorisch, was zu einer deutlichen Verringerung der Erkrankungen beim Kind geführt habe.

Enttäuscht zeigte sich Borst vom GKV-Versorgungsstrukturgesetz: Es erlaube den einzelnen Krankenkassen nicht einmal, ihren Versicherten zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen als Satzungsleistungen anzubieten.
Damit würden den Schwangeren die Kosten für zusätzliche Sicherheit aufgebürdet, von denen die Krankenkassen letztlich durch vermiedene
Behandlungs- und Betreuungskosten profitierten. Studien zeigten, dass den Screeningkosten für Toxoplasmose 2,3fach höhere Einsparungen gegenüber stünden.

Um hier zu sicheren Berechnungsgrundlagen zu kommen, setzt sich der VDGH für den Ausbau der Präventionsforschung ein und plädiert für eine praxistaugliche Ausgestaltung der so genannten Erprobungsregelung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes, durch die neue Vorsorgetests probeweise für eine befristete Zeitspanne eingeführt werden können.

Rückfragen an:    
VDGH Verband der Diagnostica-Industrie e. V.
Gabriele Köhne
Telefon: 030/200599-43
Telefax: 030/200599-49
E-Mail: koehne@vdgh.de

Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) vertritt als Wirtschaftsverband die Interessen von 92 Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von rund 3,7 Milliarden Euro. Sie stellen Untersuchungssysteme und Reagenzien zur Diagnose menschlicher Krankheiten her, mit denen ein Umsatz von 2,2 Milliarden Euro erzielt wird, sowie Instrumente, Reagenzien, Testsysteme und Verbrauchsmaterialien für die Forschung in den Lebenswissenschaften, mit denen ein Umsatz von 1,5 Milliarden Euro erwirtschaftet wird.

PM_VDGH_Expertentalk_291111 | pdf | 355 KB