Fragen und Antworten zu Selbstzahlerleistungen
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1. Was sind Selbstzahlerleistungen (oft auch "Individuelle GesundheitsLeistungen" genannt)?
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Antwort: Wie der Name sagt, handelt es sich um Leistungen, die der gesetzlich Krankenversicherte selbst bezahlen muß, da die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten nicht übernimmt, da sie als Leistung weder in der Gebührenordnung (Einheitlicher Bewertungsmaßstab/EBM) noch in den Vorsorgerichtlinien enthalten ist.
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2. Warum muß ich als gesetzlich (Zwangs)versicherter für
Gesundheitsleistungen selbst zahlen, die GKV zahlt doch alles?
3. Warum werden nicht alle Tests von den Krankenkassen bezahlt?
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Antwort:
Der im Sozialgesetzbuch V festgelegte Anspruch der GKV-Versicherten auf
Gesundheitsleistungen, siehe § 11 SGB V, findet seine Grenze in § 12
des SGB V, dem Wirtschaftlichkeitsgebot, wonach die Leistungen
ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und sie das Maß
des notwendigen nicht überschreiten dürfen. Die nähere Ausgestaltung
dieses Leistungskataloges unter Berücksichtigung des
Wirtschaftlichkeitsgebotes des SGB V ist den Selbstverwaltungsorganen
der Kassen und Ärzteschaft übertragen und wird letztlich konkretisiert
durch den Gemeinsamen Bundesausschuß, in dem Ärzte und Krankenkassen
die Mehrzahl der Mitglieder stellen (G-BA). Im Bereich der ambulanten
Versorgung, in dem ganz überwiegend die Selbstzahlerleistungen im
Bereich Vorsorge erbracht werden, wird der Leistungskatalog der GKV
durch zwei Vorschriften geregelt:: - Der Vergütungsordnung EBM bei
Krankheitsdiagnose und Behandlung.
- Den Vorsorgerichtlinien bezüglich Vorsorgeleistungen. Im EBM finden
sich sehr viele Leistungen, die der Arzt für den Patienten bei
Krankheitsverdacht zu Lasten der GKV erbringen darf. Anders sieht dies
bei den Vorsorgerichtlinien, z. B. für Krebs, Herz-Kreislauf- und
Mutterschaftsvorsorge, aus. Dort finden sich sehr viel weniger
Leistungen, die zu Lasten der GKV erbracht werden dürfen. So dürfen z.
B Untersuchungen auf sexuell übertragbare Krankheiten oder Toxoplasmose
zu Lasten der GKV nur dann durchgeführt werden, wenn ein
Krankheitsverdacht besteht, nicht aber im Rahmen der
Mutterschaftsvorsorge, wenn kein Hinweis auf Vorliegen einer solchen
Infektion vorliegt. Gleiches gilt bei einer Chlamydien- oder
HPV-Infektion. Bei Verdacht auf eine solche Erkrankung kann der Test zu
Lasten der GKV durchgeführt werden, nicht jedoch als reine
Vorsorgeuntersuchung ohne Verdachtsmomente. Auch bei der häufigsten
Krebserkrankung der Männer, dem Prostatakrebs, kann ein spezifischer
Labortest zu Lasten der GKV durchgeführt werden, nicht jedoch nicht im
Rahmen der Krebsvorsorge.
Die GKV darf nur für Leistungen die Kosten übernehmen, die zuvor in die
Gebührenorndung EBM oder in die Vorsorgerichtlinien aufgenommen wurden.
Diese Verfahren dauern oft mehrere Jahre. Außerdem wird unterschieden
zwischen neuen Verfahren, die vor einer akuten Behandlung zur
Bestätigung eines offensichtlichen Krankheitsverdachts notwendig sind,
und Tests zur reinen Vorsorge. Darüber hinaus kommt es vor, daß solche
neuen Verfahren als nicht notwendig oder wirtschaftlich angesehen
werden und nicht aufgenommen werden.
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4. Weshalb sollte ich Selbstzahlerleistungen in Anspruch nehmen?
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Antwort: Es gibt - u. a. wegen der langen Aufnahmeverfahren - mehr und insbesondere neuere Diagnoseverfahren als der GKV-Leistungskatalog
enthält. Daher kann es sinnvoll sein, mit dem Arzt des Vertrauens über alle bestehenden Diagnosemöglichkeiten zu reden und im Wege der Eigenverantwortung etwas für seine individuelle Gesundheit und Gesundheitsvorsorge zu unternehmen. Krebs, aber auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Osteoporose können mittels Vorsorgetests oft in einem Frühstadium entdeckt werden, in dem eine Behandlung den Ausbruch der Erkrankung verhindert oder frühzeitig unterbricht. Gerade bei Krebs ist unbestritten, daß, je früher er entdeckt und behandelt wird, umso größer die Heilungschancen sind.
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5. Was kostet mich das?
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Antwort: Das hängt jeweils von der in Anspruch genommenen Selbstzahlerleistung ab, ist aber vielfach nicht teurer, als wenn Sie
Ihr Auto zum Waschen geben. Auf jeden Fall müssen Sie keine Angst haben, eine unerwartet hohe Rechnung präsentiert zu bekommen. Denn jeder Arzt, der an einer Untersuchung mitwirkt, muß vorher Ihr schriftliches Einverständnis einholen, Ihnen die Kosten nennen und sagen, von wem Sie die Rechnung erhalten. Wundern Sie sich nicht, wenn Ihnen unter Umständen zwei Rechnungen präsentiert werden, falls zwei unterschiedliche Ärzte beteiligt sind, denn jeder rechnet einzeln mit Ihnen als Patient ab: Ihr Hausarzt oder ein bestimmter Facharzt wird Ihnen seine Beratungsleistung, gegebenenfalls auch die Kosten für die Blutentnahme, in Rechnung stellen. Der Facharzt, bei Laboruntersuchungen der Laborarzt, den Sie oft überhaupt nicht persönlich kennen lernen, berechnet Ihnen seine Laboruntersuchungen.
Dabei sind die Ärzte an die staatliche Gebührenordnung für Ärzte gebunden, die den Ärzten einen gewissen Spielraum bei der Höhe der Kosten läßt, von Arzt zu Arzt kann die Höhe des Honorars deshalb ein wenig schwanken.
In den vom IPF herausgegebenen Vorsorgebroschüren "Vorsorge für Mutter und Kind", "Gesundheitsvorsorge für die Frau" und "Gesundheitsvorsorge für den Mann" sind im Einzelnen aufgelistet, welche Gebühren für welche Vorsorgeuntersuchung Sie maximal zahlen müssen. Einige Beispiele:
Zur Abklärung der Risikofaktoren des Herzinfarkts und des Schlaganfalls müssen Sie maximal 28,15 € bezahlen, für die Prostatauntersuchung maximal 44,72 € , für einen Nierencheck maximal 50,42 € und für einen Check auf zehn Grunderkrankungen maximal 101,71 €.
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11.1.2006
my/TP/bm
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